Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen Gutachter für barrierefreies Bauen Entwürfe - Barrierefrei-Konzepte - Gutachten - Workshops
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Gerichtlich eingesetzer Sachverständiger

Bereits mehrfach in den vergangenen Jahre wurde ich von mehreren Landgerichten -teils in mehreren Verfahren -  als Sachverständiger hinzugezogen.

 

Meist geht es um die Beurteilung der Ausführung von barrierefreien Maßnahmen, die konform der Bauvorschriften und Normen erbracht sein SOLLTEN.

 

Leider ist es oft der Fall, dass die Versprechen von Bauträgern oder Lieferanten nicht mit dem Verständnis des Kunden einhergehen. Besonders schlimm, wenn am Bedarf des Betroffenen "irgendwas" errichtet wurde. Meiner Erfahrung nach werden zu oft und im Unverstand, als bei fehlender Sachkenntnis und Ausbildung,  wohlfeil Verprechungen gemacht, die nicht haltbar sind oder aus Kostengründen dann doch nicht barrierefrei ausgeführt werden. 

Für einen Endkunden, der meist Laie ist, ist es schwer dies im Vorfeld beurteilen oder abschätzen zu können. Da aber das Wissen und der Wunsch nach Barrierefreiheit immer weiter verbreitet ist, fordern immer mehr Kunden die Versprechen oder Vorschriften ein.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Berechnung des behinderungs-bedingten Mehrbedarfs. Diese Berechnung wird notwendig um einen -zumindest finanziellen- Ausgleich für das Zufügen einer dauerhaften körperlichen Einschränkung kardinal, also in Mark und Pfennig zu berechnen.

letzte Aktualisierung:

05.04.2024

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© Ralph Ziemann

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