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Gesetze und Verordnungen

Vieles ist in Bezug auf barrierefreies Bauen gesetzlich geregelt. Hier habe ich einige Auszüge dargestellt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität erheben.

 

Eine UN-Charta ist schön, aber nicht greifbar. Ein Artikel im Grundgesetz ist toll, aber zu abstrakt um Details zu klären.

 

Das regeln die Landesbauordnungen mit den LTB. Dort finden wir für das jeweilige Bauvorhaben die geltenden Vorschriften.

 

Bei der Realisierung gilt: Wo man kann ist „soll“ ein Muß.

 

 

Neben der bautechnischen Unterstützung bei der z.B. der Prüfung von Bauanträgen, möchte ich dazu beitragen die Anforderungen der einschlägigen Gesetze wirklich bei den "staatlichen Akteuren" in den Köpfen und somit der täglichen Arbeit ankommen zu lassen.

 

Der "Aktionsplan der Landesregierung  zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg" von 2015 hat dies als eines der wichtigen Ziele angeführt.
Zitat aus der Broschüre:"Bewusstseinsbildung wird im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention als gesellschaftliche Notwendigkeit wie auch als wichtige Voraussetzung für die Wirkung von staatlichen Maßnahmen begriffen. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kann nur erfolgen, wenn Barrieren in den Köpfen abgebaut werden. Deshalb richten sich Maßnahmen der Bewusstseinsbildung sowohl an die Bevölkerung wie auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen des Landes."

 

Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und Umsetzung in nationale vorhandenen Gesetze, Verordnungen und Normen hat stattgefunden. Diese müssen nun ernsthaft eingefordert werden.

 

Die Grundlagen sind geschaffen – nun sind die Menschen gefordert dies in ihren Köpfen ankommen zu lassen und mit Leben zu füllen.

 

Ich hoffe, dass diese Bemühungen zur „Bewusstseinsbildung“ zeitnah und nachhaltig bei allen Stellen und Ämtern ankommen und durchgängig gelebt werden.

 

04.12.2015

Ralph Ziemann

 

letzte Aktualisierung:

16.03.2024

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