Das Gesetz wurde erstmals im Jahr 2002 rechtsgültig eingeführt.
Die letzte Änderung wurde am 10.07.2018 rechtsgültig.
Der Kern des immer wieder zitierten Paragraphen 4 des BGG ist bereits in der Magdeburger Erklärung zu finden.
Der Wortlaut des §4 BGG:2018-07 liefert die gesetzlich verankerte Grundlage in welcher Form „Barrierefrei “nach der Nutzung definiert wird.
Diese Formulierung wurde durch Beschluss der Bauministerkonferenz bereits 2012 in der Musterbauordnung wörtlich in §2 verankert.