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Behindertengleichstellungsgesetz

BGG §4

Das Gesetz wurde erstmals im Jahr 2002 rechtsgültig eingeführt.

 

Die letzte Änderung wurde am 10.07.2018 rechtsgültig.

Ausschnitt Gesetzblatt

Der Kern des immer wieder zitierten Paragraphen 4 des BGG ist bereits in der Magdeburger Erklärung zu finden.

Vollständiger Text des §4

Der Wortlaut des §4 BGG:2018-07  liefert die gesetzlich verankerte Grundlage in welcher Form „Barrierefrei “nach der Nutzung definiert wird.

Diese Formulierung wurde durch Beschluss der Bauministerkonferenz bereits 2012 in der Musterbauordnung wörtlich in §2 verankert.

 

letzte Aktualisierung:

16.03.2024

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© Ralph Ziemann

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