Diese Ziele wurden von der Bunderegierung für Deutschland in der sogenannten „Magdeburger Erklärung“ vom 21. und 22. Februar 2003 erklärt.
Formulierte Ziele:
- nicht mehr ausgrenzende Fürsorge, sondern
uneingeschränkte Teilhabe
- nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern
völlige Gleichstellung
- nicht mehr wohlmeinende Bevormundung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung
Die Umsetzung erfolgt unter anderem im Behinderten Gleichstellungs Gesetz, in dem als Schutzziel gefordet wird:
Nutzung in der allgemein üblichen Weise
z.B. KEIN separater (Hinter) – Eingang
…ohne besondere Erschwernis
z.B flache Rampen, leicht erreichbare Sprechstellen,
Einsatz von automatischen Lichtschaltern und Türöffnern
…grundsätzlich ohne fremde Hilfe
z.B. mit eigenbedienbarem Aufzug
... zugänglich und nutzbar...