Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen Gutachter für barrierefreies Bauen Planungen - Barrierefrei-Konzepte - Gutachten - Workshops
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Glossar

Übersicht über einige Fachbegriffe im Kontext                            des (barrierefreien) Bauens

Zusätzlich unten stehend der link zum Glossar der Seite für barrierefreies planen und Bauen des Müller Verlages

Abstandsfläche   

Regelung des Abstands verschiedener Gebäude zueinander, z.B. LBO-BW § 5 Abstandsflächen. Dies hat mit dem barrierefreien oder behindertengerechten Bauen nichts zu tun. Wird hier jedoch manchmal fälschlicher Weise verwendet, und meist wird dann der Terminus „Bewegungsfläche“ gemeint.

 

Aktiv-Rollstuhl  

ist ein kleiner und wendiger, handkraftbetriebener Rollstuhl der vom Nutzer selbständig und ohne Assistenz oder Unterstützung benutzt wird


akustische Wahrnehmung 

von Tönen über den Hörsinn


Anthropometrie  

Ermittlung und Anwendung der Maße des menschlichen Körpers


Arbeitsstätte

"Arbeitsräume und andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind, bzw. zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben." (ArbStättVO)


Auditiv 

über den Hörsinn wahrgenommene Reize


Aufenthaltsbereich 

Flächen für den Aufenthalt außerhalb von Erschließungsflächen im Innen- und Außenbereich


Auffindestreifen  

"Fläche aus Bodenindikatoren zum Auffinden von ... Zielen, die über die Breite der Gehbahn... Gehwegs verlegt wird" (DIN 32984)


Aufmerksamkeitsfeld  

Hinweisfläche, die Niveauwechsel, Gefahren und Hindernisse anzeigt und zu erhöhter Aufmerksamkeit auffordert


Außenbereich 

unbebauter Teil des Grundstücks, zu dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder Besucherinnen und Besucher Zutritt haben

 

Barrierefreies Bauen

§4 BGG
„Barrierefrei sind bauliche…Anlagen…sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

 

Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
a. abstrakt / normiert
b. Verkehrsraum
c. öffentlich zugängliche Bereiche
d. Versammlungsstätten etc.
e. Arbeitsplatz


Bauakustik 

beschäftigt sich mit der Schallübertragung zwischen angrenzenden Räumen oder zwischen Innen und Außenraum


Baukultur 

die gleichzeitige Berücksichtigung von ästhetischen Anforderungen und ökologischen sowie wirtschaftlichen Qualitäten in Einklang mit den spezifischen soziokulturellen Anforderungen

 

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das maßgebliche Planungsinstrument des Städtebaurechts und umfasst die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Sie ist zudem das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Form, Aufstellungsverfahren und möglicher Inhalt der Bauleitpläne werden durch das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung bestimmt. Die konkrete Planung ist Sache der Städte und Gemeinden, die die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und sonstige städtebauliche Satzungen) in eigener Verantwortung aufstellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur als oberste Baurechtsbehörde hat die Aufgabe, Grundsätze und Ziele der Bauleitplanung zu vermitteln, für den einheitlichen Vollzug der gesetzlichen Regelungen der Bauleitplanung im Land zu sorgen und bei der Weiterentwicklung der bauplanungsrechtlich relevanten Gesetze und Vorschriften mitzuwirken. (Definition des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)

 

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist in der Landesbauordnung (LBO) und in ihren Folgeverordnungen geregelt. Es zielt darauf ab, bauliche Anlagen so zu errichten oder zu ändern, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. (Definition des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)

 

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht bildet die verbindliche und einheitliche rechtliche Basis für den Planungsprozess, die Bauleitplanung und die bauliche Umsetzung der Planung. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sorgt für den landeseinheitlichen Vollzug der Rechtsvorschriften. Das Bauplanungsrecht befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Städtebaus. Dabei sind drei wesentliche Regelungsbereiche zu unterscheiden: Die Bauleitplanung, die Zulässigkeit von Vorhaben und die Bodenordnung. Die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften hierfür enthält das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). (Definition des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)

 

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben

Die Vorschriften über die (bauplanungsrechtliche) Zulässigkeit von Vorhaben regeln, ob auf einem Grundstück überhaupt, und wenn ja, was gebaut werden darf. Über eine notwendige Genehmigung eines Vorhabens entscheidet die untere Baurechtsbehörde je nach Fallgestaltung im Einvernehmen mit der Gemeinde. Beide geben auch sonst Auskunft darüber, ob eine beabsichtigte Grundstücksnutzung in einem konkreten Fall bauplanungsrechtlich zulässig ist. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben, ist unter anderem davon abhängig

•ob ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

•im sogenannten unbeplanten Innenbereich

•oder im Außenbereich

realisiert werden soll. (Definition des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)


Bedienelement  

überwiegend mit der Hand zu betätigende Griffe, Drücker, Schalter, Tastaturen, Knöpfe, Geldeinwürfe, Kartenschlitze oder Touchpanel und Spracheingabegeräte


Bedienhöhe  

Höhe, in der ein Bedienelement barrierefrei erreichbar ist


Bedienkraft  

Kraft, die zur Benutzung von Bedienelementen und Türen sowie zum Einklinken/Freigeben und Verriegeln/Entriegeln der Beschläge mit Hilfe eines Schlüssels oder eines Drückers erforderlich ist


Begegnungsfläche 

Fläche, die zur Begegnung zweier Rollstuhlfahrer ausreichend ist

 

Behindertengerechtes Bauen

1. individuell / personen-behinderungsbezogen. Die speziellen Anforderungen für DIE eine Person sind bekannt wo-raus sich die individuellen Anforderungen ergeben
2.  kein bautechnischer Standard
3. individuelles Wohnumfeld

 

Beleuchtungsstärke  

Quotient aus dem auf eine Fläche auftreffenden Lichtstrom und der Größe dieser Fläche


Bewegungsfläche 

erforderliche Fläche zur Nutzung eines Gebäudes und einer baulichen Anlage unter Berücksichtigung der räumlichen Erfordernisse, beispielsweise von Rollstühlen, Gehhilfen, Rollatoren. Diese sind an verschiedenen Punkten speziell definiert, so z.B. an Türen, Wänden, Einrichtungs- und Sanitärgegenständen


Bodenindikator  

"Bodenelement zur Information, Orientierung, ...Warnung für blinde und sehbehinderte Menschen ... hohen taktilen, visuellen ... akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag" (DIN 32984)

 

Bodenordnung, Umlegung

Die Umlegung (auch Baulandumlegung genannt) ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Verfahren zum Tausch von Grundstücksflächen. Nach den Regelungen des Baugesetzbuchs erfolgt die Umlegung mit dem Ziel, bebaute und unbebaute Grundstücke neu zu ordnen. Dadurch sollen nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke für die bauliche und sonstige Nutzung entstehen.

Bei der Umlegung werden daher beispielsweise die Grundstücke in einem Bebauungsplangebiet so gestaltet und den Eigentümern neu zugeteilt, dass Grundstücke entstehen, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans genutzt werden können. Flächen für örtliche Verkehrs- und Grünanlagen einschließlich etwaiger Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für vergleichbare Zwecke festgesetzte Flächen werden vorab der Gemeinde oder dem sonstigen Erschließungsträger zugeteilt.  Die Umlegung wird von der Gemeinde in eigener Verantwortung angeordnet und durchgeführt.

(Definition des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)


Brailleschrift  
Blindenschrift, bei der erhöhte Punktmuster mit den Fingerspitzen abgreifbar sind


Brandfallsteuerung 

„Sofortige Brandsteuerung“ bedeutet, dass der Aufzug mittels eines Befehls direkt in die vorher festgelegte Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle) fährt und dort mit offenen Türen stehen bleibt. Eine Nutzung ist bis zur erneuten Freigabe durch die Feuerwehr unmöglich.


Checkliste  
Prüfliste zur qualitativen und quantitativen Vollständigkeitskontrolle

 

Erschließungsfläche     
Flächen zur Fortbewegung im Innen- und Außenbereich


ES-Bau  

Entscheidungsunterlage-Bau nach Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)


EW-Bau 

Entwurfsunterlage-Bau nach Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)


Fluchtwege  

Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen; Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich


Geländer 

Umwehrung/Schutzeinrichtung gegen Absturz
 

Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom Versorgungsamt auf Grundlage der Schwerbehinderung nach SGB IX festgestellt, und zwar in Schritten von jeweils 10 Prozent. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der GdB wenigstens 50 beträgt, § 2 Abs. 2 SGB IX1

Ausführlich hier erklärt:

http://sv-barrierefreiheit.de/gutachten/grad-der-behinderung/


Handlauf  

Halte- und Führungsmöglichkeit für die Hände in Griffhöhe


induktive Höranlage

technische Einrichtung, die es Trägerinnen und Trägern von Hörgeräten ermöglicht, störungsfrei Audiosignale drahtlos über das Hörgerät zu empfangen


Innenbereich  

Bereich im Inneren eines Gebäudes, der je nach Widmung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder Besucherinnen und Besucher zugänglich ist


Integrationsvereinbarung

Vertrag zur Steuerung betrieblicher Integration nach § 83 SGB IX, den nach deutschem Recht der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat abzuschließen hat
 

JVeG - Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz  (JVeG:2013-08)

Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerin-nen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten


Karusselltür

Drehtür


Kippschutz 

ist eine an der Rückseite des Rollstuhls montierte mechanische Sicherung die durch eine Art langer Hebel das Überschlagen nach Hinten verhindern soll.


kognitive Einschränkung  

Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit


Kondition  

körperliches Leistungsvermögen


Langstock  

auch Blindenstock. Hilfsmittel zur taktilen Erkennung von Hindernissen im Nahbereich des Nutzers


Leibung  

seitliche Wandflächen an Fenstern oder Türen


Leitlinie  

Orientierungslinie aus sonstigen Leitelementen, die blinde und sehbehinderte Menschen zur Wegeführung nutzen, wie die fahrbahnabgewandte Begrenzung der Gehbahn (innere Leitlinie) und die der fahrbahnzugewandten Seite der Gehbahn (äußere Leitlinie)


Leitstreifen  

taktil erkennbarer Streifen aus Rippenplatten in Längsrichtung zur Leitung in Erschließungsflächen


Leuchtdichtekontrast  

vom menschlichen Auge wahrgenommene Helligkeitsdifferenz eines Objektes zu seiner Umgebung


LTB Liste der technischen Baubestimmungen

Technische Regeln, die dazu dienen, die Grundsatzanforderungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) zu erfüllen, werden von den obersten Baurechtsbehörden als Technische Baubestimmungen bekannt gemacht (§ 3 Abs. 3 LBO). Die Bekanntmachung erfolgt über die Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB). Die Technischen Baubestimmungen sind einzuhalten und müssen von allen am Bau Beteiligten bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen beachtet werden. Von den in der LTB aufgeführten Technischen Baubestimmungen darf abgewichen werden, wenn den Anforderungen von § 3 Abs. 1 LBO auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird.

 

Makrorauheit 

umfasst die Rauhigkeitselemente mit einer horizontalen Ausdehnung größer 0,50 mm; Rauheitselemente bis in die Größenordnung von 10 mm beeinflussen die Reibung zwischen Schuhsohle und Belagsoberfläche günstig


motorische Einschränkung  

Einschränkung des Bewegungsvermögens, insbesondere der Arme, Beine und Hände; kann die Nutzung von Mobilitätshilfen oder Rollstühlen erfordern


Musterbauordnung (MBO)  

von der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder der BRD (ARGEBAU) herausgegebener Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder


Nachhall  

Gesamtheit des reflektierten Schalls, der in einem geschlossenen Raum nach beendeter Schallfeldanregung noch vorhanden ist

 

Nachhallzeit   (siehe auch T60)
Zeitspanne, während der der Schalldruckpegel in einem Raum nach Beenden der Schallfeldanregung um 60 dB abfällt

 

Noppenplatte  

Oberfläche mit regelmäßig angeordneten noppenartigen Erhöhungen


notwendige Treppe  

"Treppe, die nach den behördlichen Vorschriften ... als Teil des Rettungsweges vorhanden sein muss" (DIN 18065)


Oberstreifen

im Bodenbelag unterschiedene Teile des Weges seitlich der Gehbahn; der Oberstreifen grenzt an die fahrbahnabgewandte Seite der Gehbahn


offene Treppe

Treppe ohne Setzstufen im Gegensatz zur geschlossenen Treppe (mit Setzstufen) nach DIN 18065-1


ÖPNV  

Öffentlicher Personennahverkehr


ÖPP-Verfahren  

Verfahren Öffentlich-Privater Partnerschaft


Orientierungshilfe  

Information, die alle Menschen, insbesondere Menschen mit sensorischen Einschränkungen, bei der Nutzung der gebauten Umwelt unterstützt


PSA 

Persönliche Schutzausrüstung, z.B. Schutzmaske mit Atemluftversorgung (z.B. Dräger PARAT® 5500 Brandfluchthaube), Handschuhe etc. – Ausrüstung ist im Brand-schutzkonzept zu definieren


Radabweiser  

beidseitig einer Rampe angebrachtes Element (beispielsweise Aufkantung) zur Verhinderung der Überfahrt mit dem Rollstuhl oder Rollator


Raumakustik  

beschäftigt sich mit akustischen Eigenschaften innerhalb eines Raumes


RBBau  

Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes


Reflexionsgrad  

Verhältnis des reflektierten Lichtstroms zum einfallenden Lichtstrom


Riffelbleche  

werden Metalltafeln genannt, in deren Oberfläche eine Struktur -meist zum Schutz gegen Rutschen - eingewalzt wurde und diese somit untrennbar mit der Trägerplatte verbunden ist

 

Rippenplatte  

Oberfläche mit parallel über den Bodenindikator verlaufenden, rippenartig länglichen Erhöhungen


Rutschwiderstand 

Kombination von Haft- und Gleitreibungskräften, die den Widerstand Rutschhemmung gegen Ausgleiten auf Belagsoberflächen bewirken


Schutzziel  

sagt aus, welches Niveau mit Maßnahmen aller Art hinsichtlich einer bestimmten Anforderung im Minimum erreicht werden muss; Schutzziele können auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden

 

sensorische Einschränkung

Einschränkungen eines Sinnes, beispielsweise des Hörsinnes oder des Sehsinnes
Setzstufe lotrechtes oder annähernd lotrechtes Stufenteil zwischen einzelnen
Auftritten/Trittstufen (DIN 18065-1)


Sonderbauten  

Anlagen besonderer Art oder Nutzung nach § 51 MBO

 

sonstiges Leitelement  

"in der gestalteten Umwelt vorhandenes Element, ... durch ... sehbehinderte Menschen eindeutig wahrgenommen werden kann ... zur Wegeleitung und Orientierung ... geeignet ist" (DIN 32984). Dies können ebenfalls natürliche Hindernisse oder aufgehende Bauteile sein.

 

T60

Zeitspanne, während der der Schalldruckpegel in einem Raum nach Beenden der Schallfeldanregung um 60 dB abfällt


taktil Wahrnehmung  

mechanischer Eindrücke über den Tastsinn

Tastmodell  

dreidimensionale, verkleinerte und vereinfachte Nachbildung von Strukturen und Baukörpern zur Verbesserung der Orientierung über taktile Wahrnehmung


Trittstufe  

waagerechtes oder annähernd waagerechtes Stufenteil/Auftrittfläche (DIN 18065-1)


Unterstreifen  

im Bodenbelag unterschiedene Teile des Weges seitlich der Gehbahn, wobei der Unterstreifen fahrbahnseitig an die Gehbahn grenzt


Erschließungsfläche 

Flächen zur Fortbewegung im Innen- und Außenbereich


Versammlungsstätten 
sind nach § 2 MVStättV bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen bestimmt sind


visuell  
über das Auge wahrgenommene Reize (Sehsinn)

 

Zwei-Sinne-Prinzip 

Ermittlung der Information über mindestens zwei Sinne; die Informationen können auf taktilem, visuellem und/oder akustischem Wege übermittelt werden beispielsweise gleichzeitige optische und akustische Alarmierung

 

letzte Aktualisierung:

12.07.2023

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