Übersicht über einige Fachbegriffe im Kontext des (barrierefreien) Bauens
Zusätzlich unten stehend der link zum Glossar der Seite für barrierefreies planen und Bauen des Müller Verlages
Abstandsfläche
Regelung des Abstands verschiedener Gebäude zueinander, z.B. LBO-BW § 5 Abstandsflächen. Dies hat mit dem barrierefreien oder behindertengerechten Bauen nichts zu tun. Wird hier jedoch manchmal fälschlicher Weise verwendet, und meist wird dann der Terminus „Bewegungsfläche“ gemeint.
Aktiv-Rollstuhl
ist ein kleiner und wendiger, handkraftbetriebener Rollstuhl der vom Nutzer selbständig und ohne Assistenz oder Unterstützung benutzt wird
akustische Wahrnehmung
von Tönen über den Hörsinn
Anthropometrie
Ermittlung und Anwendung der Maße des menschlichen Körpers
Arbeitsstätte
"Arbeitsräume und andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind, bzw. zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben." (ArbStättVO)
Auditiv
über den Hörsinn wahrgenommene Reize
Aufenthaltsbereich
Flächen für den Aufenthalt außerhalb von Erschließungsflächen im Innen- und Außenbereich
Auffindestreifen
"Fläche aus Bodenindikatoren zum Auffinden von ... Zielen, die über die Breite der Gehbahn... Gehwegs verlegt wird" (DIN 32984)
Aufmerksamkeitsfeld
Hinweisfläche, die Niveauwechsel, Gefahren und Hindernisse anzeigt und zu erhöhter Aufmerksamkeit auffordert
Außenbereich
unbebauter Teil des Grundstücks, zu dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder Besucherinnen und Besucher Zutritt haben
Barrierefreies Bauen
§4 BGG
„Barrierefrei sind bauliche…Anlagen…sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde
Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
a. abstrakt / normiert
b. Verkehrsraum
c. öffentlich zugängliche Bereiche
d. Versammlungsstätten etc.
e. Arbeitsplatz
Bauakustik
beschäftigt sich mit der Schallübertragung zwischen angrenzenden Räumen oder zwischen Innen und Außenraum
Baukultur
die gleichzeitige Berücksichtigung von ästhetischen Anforderungen und ökologischen sowie wirtschaftlichen Qualitäten in Einklang mit den spezifischen soziokulturellen Anforderungen
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das maßgebliche Planungsinstrument des Städtebaurechts und umfasst die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Sie ist zudem das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Form, Aufstellungsverfahren und möglicher Inhalt der Bauleitpläne werden durch das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung bestimmt. Die konkrete Planung ist Sache der Städte und Gemeinden, die die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und sonstige städtebauliche Satzungen) in eigener Verantwortung aufstellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur als oberste Baurechtsbehörde hat die Aufgabe, Grundsätze und Ziele der Bauleitplanung zu vermitteln, für den einheitlichen Vollzug der gesetzlichen Regelungen der Bauleitplanung im Land zu sorgen und bei der Weiterentwicklung der bauplanungsrechtlich relevanten Gesetze und Vorschriften mitzuwirken. (Definition des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)
Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht ist in der Landesbauordnung (LBO) und in ihren Folgeverordnungen geregelt. Es zielt darauf ab, bauliche Anlagen so zu errichten oder zu ändern, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. (Definition des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)
Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht bildet die verbindliche und einheitliche rechtliche Basis für den Planungsprozess, die Bauleitplanung und die bauliche Umsetzung der Planung. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sorgt für den landeseinheitlichen Vollzug der Rechtsvorschriften. Das Bauplanungsrecht befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Städtebaus. Dabei sind drei wesentliche Regelungsbereiche zu unterscheiden: Die Bauleitplanung, die Zulässigkeit von Vorhaben und die Bodenordnung. Die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften hierfür enthält das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). (Definition des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
Die Vorschriften über die (bauplanungsrechtliche) Zulässigkeit von Vorhaben regeln, ob auf einem Grundstück überhaupt, und wenn ja, was gebaut werden darf. Über eine notwendige Genehmigung eines Vorhabens entscheidet die untere Baurechtsbehörde je nach Fallgestaltung im Einvernehmen mit der Gemeinde. Beide geben auch sonst Auskunft darüber, ob eine beabsichtigte Grundstücksnutzung in einem konkreten Fall bauplanungsrechtlich zulässig ist. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben, ist unter anderem davon abhängig
•ob ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
•im sogenannten unbeplanten Innenbereich
•oder im Außenbereich
realisiert werden soll. (Definition des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)
Bedienelement
überwiegend mit der Hand zu betätigende Griffe, Drücker, Schalter, Tastaturen, Knöpfe, Geldeinwürfe, Kartenschlitze oder Touchpanel und Spracheingabegeräte
Bedienhöhe
Höhe, in der ein Bedienelement barrierefrei erreichbar ist
Bedienkraft
Kraft, die zur Benutzung von Bedienelementen und Türen sowie zum Einklinken/Freigeben und Verriegeln/Entriegeln der Beschläge mit Hilfe eines Schlüssels oder eines Drückers erforderlich ist
Begegnungsfläche
Fläche, die zur Begegnung zweier Rollstuhlfahrer ausreichend ist
Behindertengerechtes Bauen
1. individuell / personen-behinderungsbezogen. Die
speziellen Anforderungen für DIE eine Person sind bekannt wo-raus sich die individuellen Anforderungen ergeben
2. kein bautechnischer Standard
3. individuelles Wohnumfeld
Beleuchtungsstärke
Quotient aus dem auf eine Fläche auftreffenden Lichtstrom und der Größe dieser Fläche
Bewegungsfläche
erforderliche Fläche zur Nutzung eines Gebäudes und einer baulichen Anlage unter Berücksichtigung der räumlichen Erfordernisse, beispielsweise von Rollstühlen, Gehhilfen, Rollatoren. Diese sind an verschiedenen Punkten speziell definiert, so z.B. an Türen, Wänden, Einrichtungs- und Sanitärgegenständen
Bodenindikator
"Bodenelement zur Information, Orientierung, ...Warnung für blinde und sehbehinderte Menschen ... hohen taktilen, visuellen ... akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag" (DIN 32984)
Bodenordnung, Umlegung
Die Umlegung (auch Baulandumlegung genannt) ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Verfahren zum Tausch von Grundstücksflächen. Nach den Regelungen des Baugesetzbuchs erfolgt die Umlegung mit dem Ziel, bebaute und unbebaute Grundstücke neu zu ordnen. Dadurch sollen nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke für die bauliche und sonstige Nutzung entstehen.
Bei der Umlegung werden daher beispielsweise die Grundstücke in einem Bebauungsplangebiet so gestaltet und den Eigentümern neu zugeteilt, dass Grundstücke entstehen, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans genutzt werden können. Flächen für örtliche Verkehrs- und Grünanlagen einschließlich etwaiger Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für vergleichbare Zwecke festgesetzte Flächen werden vorab der Gemeinde oder dem sonstigen Erschließungsträger zugeteilt. Die Umlegung wird von der Gemeinde in eigener Verantwortung angeordnet und durchgeführt.
(Definition des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)
Brailleschrift
Blindenschrift, bei der erhöhte Punktmuster mit den Fingerspitzen abgreifbar sind
Brandfallsteuerung
„Sofortige Brandsteuerung“ bedeutet, dass der Aufzug mittels eines Befehls direkt in die vorher festgelegte Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle) fährt und dort mit offenen Türen stehen bleibt. Eine Nutzung ist bis zur erneuten Freigabe durch die Feuerwehr unmöglich.
Checkliste
Prüfliste zur qualitativen und quantitativen Vollständigkeitskontrolle
Erschließungsfläche
Flächen zur Fortbewegung im Innen- und Außenbereich
ES-Bau
Entscheidungsunterlage-Bau nach Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)
EW-Bau
Entwurfsunterlage-Bau nach Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)
Fluchtwege
Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen; Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich
Geländer
Umwehrung/Schutzeinrichtung gegen Absturz
Grad der Behinderung
Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom Versorgungsamt auf Grundlage der Schwerbehinderung nach SGB IX festgestellt, und zwar in Schritten von jeweils 10 Prozent. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der GdB wenigstens 50 beträgt, § 2 Abs. 2 SGB IX1
Ausführlich hier erklärt:
http://sv-barrierefreiheit.de/gutachten/grad-der-behinderung/
Handlauf
Halte- und Führungsmöglichkeit für die Hände in Griffhöhe
induktive Höranlage
technische Einrichtung, die es Trägerinnen und Trägern von Hörgeräten ermöglicht, störungsfrei Audiosignale drahtlos über das Hörgerät zu empfangen
Innenbereich
Bereich im Inneren eines Gebäudes, der je nach Widmung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder Besucherinnen und Besucher zugänglich ist
Integrationsvereinbarung
Vertrag zur Steuerung betrieblicher Integration nach §
83 SGB IX, den nach deutschem Recht der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat abzuschließen hat
JVeG - Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVeG:2013-08)
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerin-nen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
Karusselltür
Drehtür
Kippschutz
ist eine an der Rückseite des Rollstuhls montierte mechanische Sicherung die durch eine Art langer Hebel das Überschlagen nach Hinten verhindern soll.
kognitive Einschränkung
Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit
Kondition
körperliches Leistungsvermögen
Langstock
auch Blindenstock. Hilfsmittel zur taktilen Erkennung von Hindernissen im Nahbereich des Nutzers
Leibung
seitliche Wandflächen an Fenstern oder Türen
Leitlinie
Orientierungslinie aus sonstigen Leitelementen, die blinde und sehbehinderte Menschen zur Wegeführung nutzen, wie die fahrbahnabgewandte Begrenzung der Gehbahn (innere Leitlinie) und die der fahrbahnzugewandten Seite der Gehbahn (äußere Leitlinie)
Leitstreifen
taktil erkennbarer Streifen aus Rippenplatten in Längsrichtung zur Leitung in Erschließungsflächen
Leuchtdichtekontrast
vom menschlichen Auge wahrgenommene Helligkeitsdifferenz eines Objektes zu seiner Umgebung
LTB Liste der technischen Baubestimmungen
Technische Regeln, die dazu dienen, die Grundsatzanforderungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) zu erfüllen, werden von den obersten Baurechtsbehörden als Technische Baubestimmungen bekannt gemacht (§ 3 Abs. 3 LBO). Die Bekanntmachung erfolgt über die Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB). Die Technischen Baubestimmungen sind einzuhalten und müssen von allen am Bau Beteiligten bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen beachtet werden. Von den in der LTB aufgeführten Technischen Baubestimmungen darf abgewichen werden, wenn den Anforderungen von § 3 Abs. 1 LBO auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird.
Makrorauheit
umfasst die Rauhigkeitselemente mit einer horizontalen Ausdehnung größer 0,50 mm; Rauheitselemente bis in die Größenordnung von 10 mm beeinflussen die Reibung zwischen Schuhsohle und Belagsoberfläche günstig
motorische Einschränkung
Einschränkung des Bewegungsvermögens, insbesondere der Arme, Beine und Hände; kann die Nutzung von Mobilitätshilfen oder Rollstühlen erfordern
Musterbauordnung (MBO)
von der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder der BRD (ARGEBAU) herausgegebener Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder
Nachhall
Gesamtheit des reflektierten Schalls, der in einem geschlossenen Raum nach beendeter Schallfeldanregung noch vorhanden ist
Nachhallzeit (siehe auch T60)
Zeitspanne, während der der Schalldruckpegel in einem Raum nach Beenden der Schallfeldanregung um 60 dB
abfällt
Noppenplatte
Oberfläche mit regelmäßig angeordneten noppenartigen Erhöhungen
notwendige Treppe
"Treppe, die nach den behördlichen Vorschriften ... als Teil des Rettungsweges vorhanden sein muss" (DIN 18065)
Oberstreifen
im Bodenbelag unterschiedene Teile des Weges seitlich der Gehbahn; der Oberstreifen grenzt an die fahrbahnabgewandte Seite der Gehbahn
offene Treppe
Treppe ohne Setzstufen im Gegensatz zur geschlossenen Treppe (mit Setzstufen) nach DIN 18065-1
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
ÖPP-Verfahren
Verfahren Öffentlich-Privater Partnerschaft
Orientierungshilfe
Information, die alle Menschen, insbesondere Menschen mit sensorischen Einschränkungen, bei der Nutzung der gebauten Umwelt unterstützt
PSA
Persönliche Schutzausrüstung, z.B. Schutzmaske mit Atemluftversorgung (z.B. Dräger PARAT® 5500 Brandfluchthaube), Handschuhe etc. – Ausrüstung ist im Brand-schutzkonzept zu definieren
Radabweiser
beidseitig einer Rampe angebrachtes Element (beispielsweise Aufkantung) zur Verhinderung der Überfahrt mit dem Rollstuhl oder Rollator
Raumakustik
beschäftigt sich mit akustischen Eigenschaften innerhalb eines Raumes
RBBau
Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes
Reflexionsgrad
Verhältnis des reflektierten Lichtstroms zum einfallenden Lichtstrom
Riffelbleche
werden Metalltafeln genannt, in deren Oberfläche eine Struktur -meist zum Schutz gegen Rutschen - eingewalzt wurde und diese somit untrennbar mit der Trägerplatte verbunden ist
Rippenplatte
Oberfläche mit parallel über den Bodenindikator verlaufenden, rippenartig länglichen Erhöhungen
Rutschwiderstand
Kombination von Haft- und Gleitreibungskräften, die den Widerstand Rutschhemmung gegen Ausgleiten auf Belagsoberflächen bewirken
Schutzziel
sagt aus, welches Niveau mit Maßnahmen aller Art hinsichtlich einer bestimmten Anforderung im Minimum erreicht werden muss; Schutzziele können auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden
sensorische Einschränkung
Einschränkungen eines Sinnes,
beispielsweise des Hörsinnes oder des Sehsinnes
Setzstufe lotrechtes oder annähernd lotrechtes Stufenteil zwischen einzelnen
Auftritten/Trittstufen (DIN 18065-1)
Sonderbauten
Anlagen besonderer Art oder Nutzung nach § 51 MBO
sonstiges Leitelement
"in der gestalteten Umwelt vorhandenes Element, ... durch ... sehbehinderte Menschen eindeutig wahrgenommen werden kann ... zur Wegeleitung und Orientierung ... geeignet ist" (DIN 32984). Dies können ebenfalls natürliche Hindernisse oder aufgehende Bauteile sein.
T60
Zeitspanne, während der der Schalldruckpegel in einem Raum nach Beenden der Schallfeldanregung um 60 dB abfällt
taktil Wahrnehmung
mechanischer Eindrücke über den Tastsinn
Tastmodell
dreidimensionale, verkleinerte und vereinfachte Nachbildung von Strukturen und Baukörpern zur Verbesserung der Orientierung über taktile Wahrnehmung
Trittstufe
waagerechtes oder annähernd waagerechtes Stufenteil/Auftrittfläche (DIN 18065-1)
Unterstreifen
im Bodenbelag unterschiedene Teile des Weges seitlich der Gehbahn, wobei der Unterstreifen fahrbahnseitig an die Gehbahn grenzt
Erschließungsfläche
Flächen zur Fortbewegung im Innen- und Außenbereich
Versammlungsstätten
sind nach § 2 MVStättV bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen bestimmt sind
visuell
über das Auge wahrgenommene Reize (Sehsinn)
Zwei-Sinne-Prinzip
Ermittlung der Information über mindestens zwei Sinne; die Informationen können auf taktilem, visuellem und/oder akustischem Wege übermittelt werden beispielsweise gleichzeitige optische und akustische Alarmierung