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Mitnahmeregelung ÖPNV der SWU Verkehr

Bild des Artikels aus der Broschüre der SWU Verkehr

Ein sehr interessanter Bericht über die Entscheidung des ÖPNV-Trägers in Ulm, der SWU Verkehr, über die Regelung zur Mitnahme von Fahrgästen.

Mir zeigt dies, dass mehr und mehr solcher Plätze beansprucht werden. Anscheinend fruchten die vielen Bemühungen zum Barrierenabbau im öffentlichen Raum bereits ein Stück weit, was immer mehr Behinderten die Möglichkeit gibt tatsächlich selbständig am Leben teilzuhaben.

Die Richtung stimmt!

Zitat aus der genannten Broschüre

"Neue Regelung festgelegt:


Für die SWU Verkehr war das [ungeregelte] keine Lösung und sie hat deshalb eine Prioritätenliste festgelegt, die ab sofort gilt. Darin ist nun klar geregelt, in welcher Reihenfolge die Stellplätze [in Bussen und Straßenbahnen der SWU] beansprucht werden können: Zuerst kommen die Rollstühle, gefolgt von Kinderwagen, Rollatoren und Fahrrädern. In der Praxis bedeutet dies, dass bei voller Belegung der Stellfläche zum Beispiel ein Fahrradfahrer einem Rollstuhlfahrer seinen Stelplatz überlassen und das Fahrzeug verlassen muss."

Meinen großen Respekt eine solche Anweisung zu definieren und offen zu kommunizieren. Diese Anweisung ist für die Fahrer verbindlich; jeder Fahrgast kann sich darauf beziehen und diese einfordern. Ich hoffe, dass sich diese Regelung bewähren und von allen Fahrgästen mit der angebrachten gegenseitigen Rücksichtnahme gelebt werden wird. Vielleicht macht dies bei anderen Verkehrsbetrieben Schule.

SWU Broschüre 08-09 / 2015
SWU Broschüre 08-09 2015.pdf
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Ralph Ziemann

Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen

12 / 2015

letzte Aktualisierung:

16.03.2024

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© Ralph Ziemann

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