Zwei Disziplinen, die in Vergangenheit und Gegenwart leider eher selten miteinander reden. Sie sind -bisher - nur in wenigen Bauvorhaben aufeinander abgestimmt sind, was mich irritiert.
Manchmal kommt es mir so vor wie in dem folgenden Bild:
Quelle: Internetfund --- daher die leider schlechte Bildqualität
Aus meiner Erfahrung von weit mehr als 100 Barrierefrei-Konzepten und den Gesprächen, die ich in den letzten Monaten immer intensiver mit den Sachverständige/r für Brandschutz hatte, ist es für mich eine absolute NOTWENDIGKEIT, dass die beiden miteinander reden . Und zwar nicht erst wenn der Bauantrag "draußen ist", sondern bereits im Vorfeld , denn die beiden sollten aufeinander abgestimmt sein.
Ich denke als Beispiel nur an die Anzahl, Verortung und Einrichtung der sog. "sicheren Bereiche". Diese sind in das Brandschutzkonzept aufzunehmen und im Idealfall auf die Brandmeldeanlage aufzuschalten. Die Planenden müssen die Aufstell- und Bewegungs-flächen sowie die horizontale barrierefreie Erreichbarkeit beachten; in der Werkplanung sind die Anschlüsse für die Notruf- und Kommunikationsanlage zu berücksichtigen und am Ende muss alles stimmig und sinnvoll mit der Feuerwehr abgesprochen in das Betreiberkonzept (der/die hat die Haftung!) übernommen werden.