Immer breiter werden die Anforderungen des barrierefreien Bauens nicht nur in den Bauordnungen und sonstigen Gesetzen gefordert.
Das Wissen um die Möglichkeiten und die Verpflichtung entsprechend zu errichten ist bei den Menschen, insbesondere behinderen Menschen bzw deren Angehörigen, angekommen.
Bautechnisch gibt es fast keine Forderung, die nicht erfüllt werden könnte. Leider sind viele Begrifflichkeiten nicht rechtlich geschützt und so entstehen aus der unterschiedlichen Sichtweise oder Interpretation Streitigkeiten. Hier kann durch ein Gutachten die juristische Seite beleuchtet und der Bezug zur gegebenen Situation hergestellt werden. So kann eine Einigung ggfs außergerichtlich zwischen den Parteien herbeigeführt werden.
Ebenso erstelle ich Gutachten im gerichtichen Umfeld um dem Gericht als neutraler Sachverständiger die relevanten Detail auszuarbeiten und so die Entscheidungsfindung des Gerichtes zu unterstützen.
Besonderes Augenmerk gilt dem "Behinderungsbedingtem Mehrbedarf" wie er z.B. nach einer Verunfallung berechnet werden muss. Hiermit soll der Betrag des finanziellen Ausgleichs für eine Behinderung berechnet werden. Dies geschieht hauptsächlich in Bezug auf die Schaffung und den Unterhalt des notwendigen Wohnraums.
Bei allen Regeln und Vorschriften möchte ich den gesunden Menschenverstand nicht außer Acht lassen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, die mit den aktuellen Bauordnungen und der recht abstrakten Vorgabe eines „Schutzzieles“ weit gefasst und vielfältig erreichbar sind, eine für alle tragbare bauliche oder organisatorische Lösung schaffen.