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BMB - behinderungsbedingter Mehrbedarf

Berechnung des BMB mit Berücksichtigung der Kosten der Baumaßnahme, sowie der zukünftig zu erwartenden Kosten für Betrieb und Unterhalt[1]

 

[1] Nach Methode Metlitzky/Engelhardt

Behinderungsbedingter Mehrbedarf wird berechnet als Ausgleich für


1. besondere notwendige Anforderungen an die Qualität des Wohnens unter Berücksichtigung der veränderten Bedürfnisse


2. i.d.R. Anspruch auf mehr Wohnraum durch zusätzlichen Einsatz von Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Rollator


3. ggfs Veränderung vorhandener bautechnischer Barrieren wie die vertikale Erschließung z.B. durch eine Aufzug


4.Wohnung und Wohnumfeld muss erreich- und nutzbar sein

 

 

Dieser Ausgleichsanspruch für den Verunfallten ist in der „Gemeinsame Richtlinie der Verbände der Unfallversicherungs-träger über Wohnungshilfe“ (§41 Abs.4 SGB VII) fixiert.


Gemäß Punkt 3.2 kann Wohnungshilfe gewährt werden, „wenn infolge Art und Schwere des rechtlich wesentlich auf einen Versicherungsfall zurückzuführenden Gesundheitsschadens nicht nur für eine vorübergehende Zeit behindertengerechter Wohnraum erforderlich ist.“

 

- Grundsätzlich eine Ermessensentscheidung

 

- Ziel ist eine „einfache und zweckmäßige“ Gestaltung der baul. Maßnahmen
„…Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit..“


- Gefördert wird die bauliche Umsetzung

 

- Der Zuschuss hat keine finanzielle Obergrenze

 

Das Fähigkeitsprofil

 

ist eine wichtige Größe beim BMB, denn die individuellen Fähig-keiten des Nutzers sind das ausschlaggebenden Moment in der Auswahl der notwendigen Hilfsmittel und Flächen.

 

 

Neben den reinen Baukosten entstehen weitere Kosten:

 

Baunebenkosten

 

Außenanlagen

 

besondere Bauteile und behinderungsbedingte Ausstattungen

 

Neben den Kosten für das Herrichten den Wohnumfeldes in der notwendigen Form, müssen die Kosten für den Mehrbedarf für die notwendige Bewirtschaftung und Unterhalt des Mehrbedarfs an Fläche berücksichtig werden.


1.Instandhaltung
2.Verwaltung
3.Mietausfallwagnis
4.Betriebskosten
5.Abschreibung

6. öffentliche Abgaben und Steuern

 

 

Im Gerichtsverfahren ist kein Berechnungsmodell vorgeschrieben, lediglich muss der Weg und die Schlussfolgerung klar nachvollziehbar sein. Ich bin davon überzeugt, dass das von  „Metlitzky/Engelhardt“ entwickelte Berechnungsmodell "BMB" die beste und gerechteste mir bekannte Methode darstellt. Dieses wurde von den Autoren für das Fraunhofer Institut erarbeitet und ist seit Jahren allgemein vor Gericht anerkannt und wird ebendort verwendet.

 

letzte Aktualisierung:

16.03.2024

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© Ralph Ziemann

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