Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen Gutachter für barrierefreies Bauen Entwürfe - Barrierefrei-Konzepte - Gutachten - Workshops
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Honorar

Abgesehen von den Regelung der Leistungen als Sachverständiger bei Gericht (geregelt im JVEG) gibt es beim Fachgebiet des barrierefreien Bauen mittlerweile verschiedene Ansätze zur Berechnung des Honorars.

Die AHO bringt zu Beginn 2021 das

Heft 40 - Planung der Barrierefreiheit -
Erstellung von Barrierefrei-Konzepten

auf den Markt.

Zitat der Beschreibung des Verlags auf dessen Homepage:

Heft 40 beschäftigt sich in der Schriftenreihe des AHO erstmalig mit der Planung der Barrierefreiheit und Erstellung von Barrierefrei-Konzepten. Es ergänzt somit die Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 2 HOAI, die dort nur beispielhaft und nicht abschließend genannt sind. Darüber hinaus wird eine unverbindliche Vergütungsempfehlung gegeben und diese an Projektbeispielen angewendet. Eine umfangreiche Erläuterung enthält wesentliche Hintergrundinformationen, Querverweise und die beabsichtigten Zielvorstellungen.

https://www.aho.de/publication/heft-40/

Wer ist der AHO?

Zitat aus dem Internetauftritt der Ausschusses:

Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., hervorgegangen aus dem 1923 gegründeten AGO, ist der Zusammenschluss von 42 Ingenieur- und Architektenorganisationen zur Vertretung und Koordination der Honorar- und Wettbewerbsinteressen von Ingenieuren und Architekten.

Ziele des AHO sind der Erhalt und die Weiterentwicklung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI sowie die Fortentwicklung des Vergabe-, des Architekten- und des Ingenieurvertragsrechts.

https://www.aho.de/wir-uber-uns/ubersicht/

Hier sind nun konkrete Werte - vergleichbar mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - auf Basis der Bausummen und weitere Parameter zur Gewichtung der Regelleistungen und ergänzender optionaler Leistungen.

 

Es wird nun eine Basis für Kosten zur Ausarbeitung von Barrierefrei-Konzept als Anlage zum Bauantrag oder anderen planerischer Arbeiten im Kontext der Barrierefreiheit gelegt. Die Gesamtkosten sind ebenfalls aufgeschlüsselt nach den einzelnen LPH.

Beispielkalkulation aus dem ATLAS barrierefrei Bauen

Novelle des JVEG
Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz

Stand Dezember 2020

 

Nach sehr vielen Jahren - letztmalig im Jahr 2004 - wurde das Gesetz novelliert und die Stundensätze angepasst.

 

Abrechnungsbasis „Auf Nachweis“

 

Im Grundsatz lehne ich mich auch bei privatrechtlichen Aufträgen an die Sätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes an, mit denen ich bei Gericht abrechne.

Die Leistungen werden auf dem Gebiet des "Barrierefreien Bauens" erbracht. Dieses Sachgebiet ist in der Anlage 1 des JVEG  der Honorargruppe 4.1 (Bauwesen/Planung) zugeordnet. 

 

Der Stundensatz beträgt dort 105,00€.

* netto züzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

 

Die bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentliche ebenfalls  2019 diese Stundensätze* als sogenannte "Orientierungswerte zur HOAI", die ab Januar 2020 zur Anwendung kommen:

- Auftragnehmer                             117,00 €/Stunde
- Mitarbeiter                                      82,00 €/Stunde
- sonstiger Mitarbeiter                       61,00 €/Stunde

* netto züzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Die bayerische Ingenieure-Kammer Bau hat 2019 ausgewählte Stundensätze* veröffentlicht:

- Fachgutachten                             72,-  - 135,-€

- Brandschutz                                 96,-  - 110,-€

- Ingenieur Deutsche Bahn           150,-  - 170,-€

* netto züzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

letzte Aktualisierung:

16.03.2024

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