Mein Ziel ist es kein gutachterlicher Besserwisser, sondern ein kreativer Sach-Verständiger zu sein, der unterstützt eine sinnvoll nutzbare Lösung zur Erreichung des Schutzzieles zu erarbeiten. Das umfasst sowohl die baulichen Aspekte wie auch ergänzende betrieblich-organisatorische Maßnahmen.
Die Landesbauordnungen nehmen mit der Definition eines Schutzzieles explizit die Planer in die Pflicht. Es ist die Erreichung des Schutzzieles als Lösung vorgeschrieben - den für jedes Projekt richtigen Weg dahin zu finden bleibt der Kreativität und dem Fachwissen von Architekten und Fachplanern überlassen. Hier ist die Erfahrung und das Fachwissen, sowie die Kenntnis über eine Vielzahl an relevanter Produkte und Lösungen, eines spezialisierten Sachverständigen eine ideale Ergänzung des Architektenwissens.
Nach den Vorgaben der Sozialgesetzgebung - Stichwort: Wirtschaftlichkeitsgebot - sind die Planenden angehalten nachhaltig zu bauen. Das heißt, bereits beim Entwurf vorrausschauend auf die ggfs. in Zukunft notwendigen Bedürfnisse einzugehen. Ist besonders im behindertengerechten Planen und Bauen schwierig; niemand hat die berühmte Kristallkugel.
Ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden sowie die selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben soll
ermöglicht werden. Dafür muss an vielen Stellen das Umfeld diesen Anforderungen angepasst werden.
Das Behindertengleichstellungsgesetz formuliert dies folgender-maßen:
„Barrierefrei sind bauliche…Anlagen…, wenn sie für behinderte Menschen in der
-> allgemein üblichen Weise,
-> ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich
-> ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Immer wieder muss ich erleben, dass die Barrierefreiheit im Planungsprozess "vergessen" wurde. Da die Baurechtsbehörden inzwischen auf diese Belange großteils senisibilisiert sind, gibt es entsprechend viele Ablehnung und/oder Rückfragen. Und das, obwohl die Vorgängernorm DIN18025 bereits im Jahr 1998, also vor mehr als 25 Jahren!, veröffentlicht wurde.
Es ist schwer fehlende Bewegungsflächen oder Platz für Rampen zu schaffen, wenn das Gebäude bereits durchgeplant ist. Dies ist meist mit großem Aufwand durch die Nacharbeit der Planung verbunden. Besonders dann, wenn z.B. die Statik neu berechnet werden muss.
Von daher ist es wichtig bereits frühzeitig in LPH2 die Entwürfe entsprechend auf die Belange der Barrierefreiheit hin zu prüfen.
Die DGNB hat in der Broschüre eine graphische Darstellung des Zusammenhangs abgelichtet, die es eindrücklich darstellt: