Mein Ziel ist es kein gutachterlicher Besserwisser, sondern ein kreativer Sach-Verständiger zu sein, der unterstützt eine sinnvoll nutzbare Lösung zur Erreichung des Schutzzieles zu erarbeiten. Das umfasst sowohl die baulichen Aspekte wie auch ergänzende betrieblich-organisatorische Maßnahmen.
Die neue Landesbauordnung nimmt mit der Definition eines Schutzzieles explizit die Planer in die Pflicht. Es ist die Erreichung des Schutzzieles als Lösung vorgeschrieben - den für jedes Projekt richtigen Weg dahin zu finden bleibt der Kreativität und dem Fachwissen von Architekten und Fachplanern überlassen. Hier ist die Erfahrung und das Fachwissen, sowie die Kenntnis über eine Vielzahl an relevanter Produkte und Lösungen, eines spezialisierten Sachverständigen eine ideale Ergänzung des Architektenwissens.
Ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden sowie die selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben soll
ermöglicht werden. Dafür muss an vielen Stellen das Umfeld diesen Anforderungen angepasst werden.
Das Behindertengleichstellungsgesetz formuliert dies folgender-maßen:
„Barrierefrei sind bauliche…Anlagen…, wenn sie für behinderte Menschen in der
-> allgemein üblichen Weise,
-> ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich
-> ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“