Immer wieder muss ich erleben, dass die Barrierefreiheit im Planungsprozess "vergessen" wurde. Da die Baurechtsbehörden inzwischen auf diese Belange großteils senisibilisiert sind, gibt es entsprechend viele Ablehnung und/oder Rückfragen. Und das, obwohl die Vorgängernorm DIN18025 bereits im Jahr 1998, also vor mehr als 25 Jahren!, veröffentlicht wurde.
Es ist schwer fehlende Bewegungsflächen oder Platz für Rampen zu schaffen, wenn das Gebäude bereits durchgeplant ist. Dies ist meist mit großem Aufwand durch die Nacharbeit der Planung verbunden. Besonders dann, wenn z.B. die Statik neu berechnet werden muss.
Von daher ist es wichtig bereits frühzeitig in LPH2 die Entwürfe entsprechend auf die Belange der Barrierefreiheit hin zu prüfen.
Die DGNB hat in der Broschüre eine graphische Darstellung des Zusammenhangs abgelichtet, die es eindrücklich darstellt: