Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen Gutachter für barrierefreies Bauen Entwürfe - Barrierefrei-Konzepte - Gutachten - Workshops
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Honorar

Abgesehen von den Regelung der Leistungen als Sachverständiger bei Gericht (geregelt im JVEG) gibt es beim Fachgebiet des barrierefreien Bauen mittlerweile verschiedene Ansätze zur Berechnung des Honorars.

Novelle des JVEG
Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz

Stand April 2025

 

Diese Jahr wurde das Gesetz novelliert und die Stundensätze angepasst.

 

Abrechnungsbasis „Auf Nachweis“

 

Im Grundsatz lehne ich mich auch bei privatrechtlichen Aufträgen an die Sätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes an, mit denen ich bei Gericht abrechne.

 

Die Leistungen werden auf dem Gebiet des "Barrierefreien Bauens" erbracht. Dieses Sachgebiet ist in der Anlage 1 des JVEG  der Honorargruppe 4.1 (Bauwesen/Planung) zugeordnet. 

 

Der Stundensatz beträgt dort 114,00€*

 

Für Nebenkosten werden darauf pauschal 5% berechnet.

* netto züzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

 

Die AHO bringt zu Beginn 2021 das

Heft 40 - Planung der Barrierefreiheit -
Erstellung von Barrierefrei-Konzepten

auf den Markt.

Zitat der Beschreibung des Verlags auf dessen Homepage:

Heft 40 beschäftigt sich in der Schriftenreihe des AHO erstmalig mit der Planung der Barrierefreiheit und Erstellung von Barrierefrei-Konzepten. Es ergänzt somit die Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 2 HOAI, die dort nur beispielhaft und nicht abschließend genannt sind. Darüber hinaus wird eine unverbindliche Vergütungsempfehlung gegeben und diese an Projektbeispielen angewendet. Eine umfangreiche Erläuterung enthält wesentliche Hintergrundinformationen, Querverweise und die beabsichtigten Zielvorstellungen.

https://www.aho.de/publication/heft-40/

Wer ist der AHO?

Zitat aus dem Internetauftritt der Ausschusses:

Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., hervorgegangen aus dem 1923 gegründeten AGO, ist der Zusammenschluss von 42 Ingenieur- und Architektenorganisationen zur Vertretung und Koordination der Honorar- und Wettbewerbsinteressen von Ingenieuren und Architekten.

Ziele des AHO sind der Erhalt und die Weiterentwicklung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI sowie die Fortentwicklung des Vergabe-, des Architekten- und des Ingenieurvertragsrechts.

https://www.aho.de/wir-uber-uns/ubersicht/

Hier sind nun konkrete Werte - vergleichbar mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - auf Basis der Bausummen und weitere Parameter zur Gewichtung der Regelleistungen und ergänzender optionaler Leistungen.

 

Es wird nun eine Basis für Kosten zur Ausarbeitung von Barrierefrei-Konzept als Anlage zum Bauantrag oder anderen planerischer Arbeiten im Kontext der Barrierefreiheit gelegt. Die Gesamtkosten sind ebenfalls aufgeschlüsselt nach den einzelnen LPH.

letzte Aktualisierung:

11.03.2026

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