Nach einem Unfall ist der Bewohner auf Gehhilfen und Rollstuhl angewiesen. Es wird die obere Wohnung bewohnt.
Eine vertikale Erschließung im Treppenhaus ist nicht gewünscht; deshalb wird ein freistehender Außenaufzug an den Balkon angebunden. Der barrierefreie Zugang zur Wohnung erfolgt über den Balkon.
letzte Aktualisierung:
02.12.2019