Diese beiden Begrifflichkeiten werden immer wieder - auch von Fachleuten - missverständlich definiert oder gänzlich falsch verwendet.
Der gravierende Unterschied liegt darin, dass es einerseits um das "Barrierefreie Bauen" zur Gestaltung der öffentlichen Bereiche, und andererseits um das "behinderten-gerechte Bauen" für eine spezielle Person.
Die Anforderungen müssen also für "Alle" passend gemacht sein, während beim individuellen Bauen die körperlichen Fähigkeiten des Bewohners maßgeblich sind.
Barrierefreies Bauen
1. gemäß §4 BGG
„Barrierefrei sind bauliche…Anlagen…sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde
Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
2. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
a. abstrakt / normiert
b. Verkehrsraum
c. öffentlich zugängliche Bereiche
d. Versammlungsstätten etc.
e. Arbeitsplatz
Behindertengerechtes Bauen
1. individuell / personen-behinderungsbezogen.
Die speziellen Anforderungen für DIE eine Person sind bekannt wo-raus sich die individuellen Anforderungen ergeben
2. kein bautechnischer Standard
3. individuelles Wohnumfeld
Ralph Ziemann
Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen
08 / 2015