Es ist gefordert, dass in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang ein/mehrere barrierefreie Parkplätze angelegt sind.
Die Forderungen der Norm DIN18040-1* definieren u.a. die gometrischen Anforderungen an die Fläche. Diese muss für einen PkW eine Länge von mindesten 5.00m und eine
Breite von 3,50m aufweisen.
Die projektspezifische Anzahl wird in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
DIN 18040-1:2010-10 Punkt 4.2.2 „PKW-Stellplätze“
Oft führt dies erstmal zu Widerstand, da wieder Flächenverschwenung ... Kostenexplosion usw. angeführt wird.
Daher sollte dies pragmatisch betrachtet werden, da wir die Regelung grundsätzlich "dürfen sich Bewegungsflächen überlagern" nutzen können.
Man kann die Bewegungsfläche, die den Parkplatz um einen Meter verbreitert, so anlegen, dass diese in ohnehin vorhandene Flächen wie z.B. Erschließungsflächen, Zuwegungen ragen. Die Fläche des bbarrierefreier Parkplatz es wird zwar entsprechend breit gekennzeichnet, kann aber für Fußgänger oder Gabelstaplerverkehr genutzt werden.
In beiden abgbildeten Beispielen sind die barrierefreie Parkplätze grund-sätzlich in der gleichen Breite ausgeführt, als die Standardparkplätze.
Ein Selbstfahrer müsste im unteren Bild den linken Parkplatz rückwärts einparkend nutzen, damit der Ausstieg auf die Bewegungsfläche erfolgt.